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Finanzierung der höheren Berufsbildung

Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten

Ab Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, finanziell direkt unterstützt. Sie können nach dem Ablegen der eidg. Prüfung einen entsprechenden Antrag beim Bund stellen.

Subjektfinanzierung

Die neue Finanzierung sieht ein subjektorientiertes Finanzierungsmodell vor. Kantonsbeiträge, die bisher an die Anbieter von vorbereitenden Kursen geleistet wurden (angebotsorientierte Finanzierung), kommen neu in Form von Bundesbeiträgen direkt den Absolvierenden der vorbereitenden Kurse zugute. 

Das folgende Video des SBFI erklärt, wie die Finanzierung durch den Bund funktioniert.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Den Absolvierenden werden bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Die Obergrenze liegt bei einer Berufsprüfung bei CHF 9‘500 (anrechenbare Kursgebühren: CHF 19‘000).

Als anrechenbar gilt derjenige Teil des Kurses, der unmittelbar der Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung dient (inkl. vom Kursanbieter bereitgestellten Lehrmittel). Auf Gebühren für Verpflegung, Anreise, Übernachtungen, Diplomfeier sowie Kosten, die nicht direkt mit dem Inhalt der Prüfung zusammenhängen, besteht kein Subventionsanspruch. Bei modularen Prüfungen sind Gebühren für Modulprüfungen anrechenbar, sofern sie im Kurspreis inbegriffen sind.

Wann können Absolvierende die Bundesbeiträge beantragen?

Die Absolvierenden beantragen die Bundesbeiträge im Normalfall nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung, und zwar unabhängig davon, ob sie die Prüfung bestanden haben oder nicht. Die Kursgebühren müssen also vorfinanziert werden. Die Vorfinanzierung erfolgt durch die Absolvierenden und/oder mit Unterstützung durch Arbeitgebende, Branchenverbände sowie andere Geldgeber.

Ausnahmefall: Können Absolvierende die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nicht leisten (Eigen-/Fremdfinanzierung), ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge vor Absolvieren der eidgenössischen Prüfung möglich..

Mehr Informationen zum Prozess der neuen Finanzierung finden Sie auf der Website des SBFI  und im anghängten Infoflyer des SBFI.

Welche Angebote werden unterstützt?

Die neue Finanzierung betrifft Lehrgänge, die auf eine Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) oder auf eine Höhere Fachprüfung (eidg. Diplom) vorbereiten. 

Zudem können auch Lehrgänge angerechnet werden, die auf Zertifikatsprüfungen vorbereiten, wenn diese Zulassungsvoraussetzungen für eine Berufsprüfung oder eine Höhere Fachprüfung sind, z.B.  der Sachbearbeiter-Lehrgang Logistik, der auf das Zertifikat SSC vorbereitet, das wiederum Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsprüfung für Logistikfachleute ist. Das gilt auch für Weiterbildungen, welche äquivalent sind zu einem solchen Zertifikat, z.B. Sachbearbeiter/-in Personalwesen edupool.ch.

Die Höheren Fachschulen hingegen fallen nicht unter die Finanzierung durch den Bund. Sie werden weiterhin über die Schulen durch Schulgelder der Kantone finanziert.