AGB Weiterbildung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weiterbildung
Anmeldung
Die Anmeldung zu Kursen und Lehrgängen erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website des BWZ, das Anmeldeformular auf Papier oder über Wiedereinschreibelisten. Anmeldungen sind verbindlich.
Mündliche Anmeldungen können nicht angenommen werden. Provisorische Anmeldungen und Platzreservationen sind nicht möglich. Die Anmeldungen werden bestätigt.
Die Anzahl Plätze pro Angebot ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die Kursteilnehmer sind damit einverstanden, dass die Anmeldedaten für interne Zwecke elektronisch gespeichert werden.
Wir behalten uns in gewissen Fällen vor, in einer Eignungsabklärung festzustellen, ob die nötigen Vorkenntnisse für den gewählten Lehrgang erfüllt sind.
Durchführung
Die Durchführung eines Angebotes wird schriftlich bestätigt, in der Regel per Mail.
Wir behalten uns vor, aus organisatorischen Gründen Angebote bis spätestens sieben Tage vor Kursbeginn abzusagen. Bereits einbezahlte Kursgelder werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet. Bei Kursabsagen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Geringfügige Änderungen im Terminplan, in den Unterrichtsinhalten oder im Dozententeam des jeweiligen Angebotes gegenüber der Ausschreibung bleiben vorbehalten.
Unterrichtsort
Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten des BWZ Rapperswil-Jona, Zürcherstrasse 1-7, 8640 Rapperswil statt. In speziellen Fällen kann der Unterricht in den Räumlichkeiten einer anderen Institution durchgeführt werden.
Ist Präsenzunterricht aufgrund behördlicher Anordnungen nicht möglich, können Kurse und Lehrgänge auch im Distanzunterricht geführt werden.
Kursgeld
Für die Einzahlung des Kursgeldes benützen Sie bitte unseren Einzahlungsschein, der Ihnen vor Kursbeginn zugestellt wird. Das Kursgeld wird vor Kursbeginn fällig und gilt in der Regel für die Dauer eines Semesters. Ausnahmen sind bei betreffenden Angeboten speziell erwähnt.
Für Ratenzahlungen wenden Sie sich an das Sekretariat Weiterbildung.
Falls die Rechnung für das Kursgeld von einer Drittstelle (z.B. Arbeitgeber) bezahlt werden soll, vermerken Sie dies bitte auf dem Anmeldeformular.
Bei Lehrgängen der Höheren Berufsbildung die auf Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen vorbereiten werden nur Bundesbeiträge ausgerichtet, sofern die Rechnungen für das Kursgeld an die Teilnehmende adressiert sind.
Reduktionen
Ansprüche auf Reduktionen des Kursgeldes (für BWZ-Lernende, Studierende und weitere Berechtigte) können nur geltend gemacht werden, wenn diese bei der Anmeldung vermerkt werden.
Lehrmittel
Die Lehrmittel sind in der Regel im Kursgeld nicht inbegriffen. Ohne entsprechenden Hinweis sind die Lehrmittel separat zu bezahlen. Die ungefähren Kosten sind in den entsprechenden Kursbroschüren festgehalten. Im Zweifelsfall gibt das Sekretariat Weiterbildung Auskunft.
Prüfungsgebühren
Wenn Gebühren für interne Prüfungen anfallen, ist dies in der Ausschreibung des jeweiligen Angebotes erwähnt. Wiederholungen von internen Prüfungen sind in jedem Fall kostenpflichtig. Wenn eine externe Prüfung abgelegt wird, sind diese Gebühren in jedem Fall zusätzlich zu bezahlen. Sie werden in der Regel direkt von der Prüfungsorganisation erhoben.
Abmeldungen Kurse
Abmeldungen von Kursen sind schriftlich an das Sekretariat Weiterbildung zu richten. Bei Abmeldungen, die weniger als sieben Tage vor Kursbeginn bei uns eintreffen oder nachdem die Durchführung des Kurses bestätigt worden ist, müssen wir das halbe Kursgeld, mindestens aber CHF 200.00 in Rechnung stellen. Eine Abmeldung nach Kursbeginn ist nicht mehr möglich. Das Kursgeld können wir in diesem Fall nicht mehrzurückerstatten.
Abmeldungen Lehrgänge
Abmeldungen/Rücktritte bei neu beginnenden Lehrgängen sind bis vier Wochen vor Beginn möglich. In diesem Fall wird ein Haftgeld von Fr. 500.--verrechnet. Nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Kursgeld für das erste Semester fällig.
Eine Kündigung in einem laufenden Lehrgang hat spätestens vier Wochen vor Semesterende schriftlich an das Sekretariat Weiterbildung zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, ist das Kursgeld für das nächste Semester geschuldet.
Kursbestätigung
Am Ende des Kurses erhält jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer mit der vorgegebenen Mindestanwesenheit eine Kursbestätigung. In Lehrgängen kann zusätzlich bei genügenden Leistungen ein Schulzertifikat erlangt werden.
Haftung
Das BWZ Rapperswil-Jona lehnt sämtliche Haftung für sich selber und die durch das BWZ beauftragten Personen ab. Vorbehalten bleiben grobe Fahrlässigkeit oder Absicht. Versicherungen sind Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Änderungen
Preisanpassungen aufgrund wichtiger Gründe oder behördlicher Anordnung bleiben vorbehalten.
Schulreglement
Das Schulregelement des BWZ Rapperswil-Jona gilt auch für die Teilnehmenden der Weiterbildung.
Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches materielles Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten, die infolge Anmeldung und Teilnahme an Angeboten des BWZ Rapperswil-Jona entstehen können, ist Rapperswil-Jona/SG.
Rapperswil-Jona, 22. Januar 2021