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Informationen Berufsbildner KV

Informationsabend für Eltern und Berufsbildende mit Lernenden im 1. Lehrjahr

Der Informationsabend für Eltern und Berufsbildende der neuen KLF-Klassen nach der Reform im ersten Lehrjahr findet dieses Jahr am Dienstag, 03. Dezember 2024, um 19.00 Uhr statt. Die Gäste erhalten allgemeine Informationen zur neuen kaufmännischen Ausbildung sowie einen Einblick in das neue Unterrichtssetting. Sie werfen sozusagen einen Blick hinter die Kulissen. Wir werden den Abend im evangelisch-reformierten Kirchgemeindehaus starten und dann in unseren Klassenräumen am BWZ weiterführen. Die Einladungen werden nach den Herbstferien verschickt.

Stützkurse

Nach den Herbstferien 2024 beginnen für die KE-Klassen folgende Stützkurse:

Französisch     

Donnerstag, 17.30 – 18.30 Uhr

Wirtschaft & Gesellschaft    

Dienstag, 17.15 – 18.15 Uhr


Die Stützkurse richten sich vor allem an Lernende mit knappen oder ungenügenden Leistungen. Die Lernenden arbeiten selbstständig an ihren Themen und werden dabei von einer Fachlehrperson unterstützt. Arbeitsmaterial und Zusatzunterlagen werden zur Verfügung gestellt.

Das Anmeldeformular finden die Lernenden auf Ihren Teamskanälen oder sie können es über den Button «Downloads» oben rechts in diesem Newsletter herunterladen. Eine Anmeldung ist verbindlich. Lernende mit häufigen Absenzen werden vom Kurs ausgeschlossen. 

Termine

Alle wichtigen Termine für Ihre Lernende/n finden Sie hier.

Schulanmeldung

Haben Sie Ihre Lernenden für die Schule angemeldet?

  • Informationen alt- und neurechtliche Ausbildung: Hier entlang
     
  • Informationen altrechtliche Ausbildung (bis 2025): Hier entlang
     
  • Informationen neurechtliche Ausbildung (ab 2023): Hier entlang

 

Hier geht es zur Anmeldung für alle Berufe.

 

Gruppenarbeit von Lernenden

Informationen zur altrechtlichen Ausbildung (vor der Reform)

Alle wichtigen Informationen zur altrechtlichen Ausbildung finden Sie hier.

Kaufleute an der Arbeit

Informationen zur neurechtlichen Ausbildung (nach der Reform)

Alle Informationen finden Sie hier.

 

GIB Unterricht

Informationen und Anmeldung Wahlpflichtbereiche (nach Reform)

Alle Informationen zu den Wahlpflichtbereichen finden Sie hier.

Die Anmeldung für den Wahlpflichtbereich erfolgt in Absprache mit der/dem Lernenden und mit der Schulanmeldung.

 

BWZ

Informationen und Anmeldungen Optionen im 3. Lehrjahr (nach Reform)

Im 3. Lehrjahr wählen die Lernenden Kauffrau/Kaufmann EFZ nach Reform 2023 zwischen vier Optionen: «Finanzen», «Kommunikation in der Landessprache» (Deutsch), «Kommunikation in der Fremdsprache» (Englisch) oder «Technologie».

Alle Informationen zu den Optionen finden Sie hier.

Die Anmeldung erfolgt in Absprache mit Ihrem oder Ihrer Lernenden bis im 4. Semester der Ausbildung.

Informationen Promotionsordnung nach der Reform

Für KV-Lernende im ersten Lehrjahr nach der Reform gibt es keine offizielle Promotionsordnung mehr. Allerdings findet jeweils im November eine Standortbestimmung statt, bei der die Klassenlehrpersonen allfällige Empfehlungen für Unterstützungsmassnahmen oder eine ausgedehnte Reflexion der eigenen Arbeitshaltung empfehlen. Wir nehmen danach Kontakt mit den Lehrbetrieben von denjenigen Lernenden auf, bei denen Massnahmen angezeigt sind, beispielsweise wenn ein Wechsel im Wahlpflichtbereich Französisch vorgesehen ist. 

Bring Your Own Device (BYOD)

BYOD

Notebooks – Mindestanforderungen

für alle Lernenden (ausser IMS)

Prozessori5 oder ein Prozessor, der vergleichbar oder leistungsfähiger ist

Bildschirm

ca. 14 Zoll mit Touch, aktivem Eingabestift, Webcam

Arbeitsspeicher         mind. 16 GB für Windows 11
Festplattemind. 256 GB SSD
BetriebssystemWindows 11 Home
 auch möglich: Windows 11 Pro
Anschlüsse2 x USB, davon mind. 1 x USB-C
ProgrammeOffice365 wird den Lernenden zur Verfügung gestellt
externe Mauseine externe Maus wird empfohlen
ZubehörHeadset mit Anschlussmöglichkeit via Bluetooth oder kabelgebunden

 

Weitere Informationen sowie Support-Möglichkeiten finden Sie hier.

KV plus und KV 4.0

Ihr Lernender oder Ihre Lernende will mehr leisten? Informieren Sie sich über die beiden Angebote KV plus und KV 4.0. Beide Möglichkeiten stehen Lernenden offen und bieten einen grossen Zusatznutzen. 

 

Lernende im Berufsmaturitätsunterricht

 

Lernatelier

Während der Ausbildungszeit können Lernende mit Lernschwierigkeiten oder schulischen Defiziten das Lernatelier besuchen. Dort lösen sie unter individueller Lernbegleitung in einem ruhigen Umfeld ihre Hausaufgaben oder bereiten sich auf Prüfungen vor.

Das Lernatelier ist jeweils am Dienstag von 16.30 bis 19.00 Uhr geöffnet (Zimmer 122, Haus 1).

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. Das ausgefüllte Anmeldeformular ist per E-Mail oder Teams an Nico Marthy einzureichen.

Das Anmeldeformular und alle weiteren Informationen finden Sie hier.

 

2019-Marthy-Nico

Nico Marthy
nico.marthy@bwz-rappi.ch

Freikurse

Freikurse

Zusätzlich zum obligatorischen Schulunterricht können Lernende der Grundbildung Freikurse besuchen. Hier können sie vom Fachwissen versierter Lehrpersonen profitieren und ihre Kompetenzen erweitern und vertiefen. 

Eine Anmeldung ist jeweils bis zur ersten Augustwoche des neuen Schuljahres möglich. Eintritte unter dem Schuljahr werden in Absprache mit der zuständigen Lehrperson koordiniert.
 

Dieses Jahr werden folgende Kurse angeboten:

- Präsentation (dieses Angebot richtet sich an Zeichner:innen im 3. und 4. Lehrjahr)

- Visualisieren 

- English FCE 

- Engage and Explore: A Dynamic English Conversation Class

- 3D-Drucken mit "CAD Fusion360"

- SIZ Advanced User 

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sozialdienst KSD

Sozialdienst KSD

Am BWZ Rapperswil-Jona haben Lernende die Möglichkeit, sich bei Fragen und Problemen an eine Fachperson des Sozialdienstes KSD zu wenden. Sie können aktuelle Herausforderungen mit  einer Schulsozialarbeiterin besprechen  und werden fachlich kompetent beraten..

 

Martina Wildhaber

Kontakt

Sozialdienst KSD

Martina Wildhaber

martina.wildhaber@bwz-rappi.ch

058 228 20 48

FAQ

Wie sieht das Qualifikationsprofil für Kaufmann/Kauffrau EFZ neu aus?

Die Lernergebnisse der beruflichen Grundbildung werden durch Handlungskompetenzen festgelegt, die im Qualifikationsprofil beschrieben sind und auf einer umfassenden Berufsfeldanalyse basieren. Es gibt fünf identische Handlungskompetenzbereiche (A bis E) für alle Lernorte, darunter agiles Arbeiten, vernetztes Interagieren, Arbeitsprozesse koordinieren, Kunden- und Lieferantenbeziehungen gestalten sowie digitale Technologien einsetzen. Die EBA-Grundbildung hat ähnliche, auf EFZ abgestimmte Kompetenzbereiche. Diese praxisorientierte Herangehensweise stärkt die Berufsidentität und unterstützt die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.

 

Wie wird die Handlungskompetenz-Orientierung gefördert?

Der Lehrbetrieb fördert Handlungskompetenzen durch Praxis und Erfahrung, während Berufsfachschulen Berufskunde und Allgemeinbildung vermitteln und überbetriebliche Kurse branchenspezifisches Wissen bieten. Alle Lernorte unterstützen handlungskompetenzorientiertes Lernen durch Ausrichtung auf das Qualifikationsprofil. Sie ermöglichen die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildner:innen, Lehrpersonen und üK-Leitenden. Praxisorientierte Lehr- und Lernformen sowie unterstützende Instrumente werden bereitgestellt. Die Qualifikationsverfahren sind ebenfalls handlungskompetenzorientiert und beinhalten neue Prüfungsformen.

 

Gibt es keine Fächer mehr?

Es werden keine Fächer abgeschafft, sondern es wird neu in den genannten Handlungskompetenzbereichen unterrichtet. Fachwissen bleibt wichtig. Doch die Lehr- und Lernformen und Aufgaben ändern sich. Die Lehrpersonen sind nach wie vor Fachspezialist:innen in ihren Gebieten, ihre Rolle wird jedoch ergänzt und aufgewertet, da sie vermehrt als Coach und Wegbegleiter:innen im Einsatz sind und das selbstorganisierte Lernen (SOL) unterstützen.

 

Wie ändert sich die Rolle von Berufs- und Praxisbildner:innen und Lehrpersonen?

Die Rolle der Lehrpersonen und Berufsbildner:innen wird vielschichtiger, da sie als Vorbild und Coach agieren, Empathie und Engagement zeigen und bereit zur Veränderung sind. Sie sind Experten:innen, die ihr Wissen gezielt einbringen und die Leistung und Kompetenzen der Lernenden fördern und beurteilen. Als Coaches unterstützen sie die Lernenden im Lernprozess und vermitteln Selbstorganisationskompetenzen. Die Schulung der Berufsbildungsverantwortlichen an den drei Lernorten ist wichtig und bereits weit fortgeschritten.

Welche Optionen gibt es und was ist deren Sinn?
Im dritten Lehrjahr wählen die Lernenden in Absprache mit dem Lehrbetrieb zwischen Kommunikation in der Landessprache, Kommunikation in der Fremdsprache, Finanzen und Technologie. Die Lernenden wählen eine Option aus. Diese Optionen berücksichtigen die Bedürfnisse der Lehrbetriebe und die Stärken der Lernenden. Die Berufsfeldanalyse zeigt, dass eine fachliche Vertiefung notwendig ist. Die Wahl einer Option ermöglicht praxisnahe und konkrete Anwendung im Betrieb. Dadurch wird Theorie nicht auf Vorrat gelernt, sondern direkt praktisch eingesetzt.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Wie ändert sich das Qualifikationsverfahren (QV)?
Das neue Qualifikationsverfahren ist handlungskompetenzorientiert, sodass Lernende ihr Können im Berufsalltag anwenden und analysieren können. Erfahrungsnoten aus allen drei Lernorten machen 40 % der QV-Gewichtung aus. Die schulischen Abschlussprüfungen umfassen 30 % der QV-Gewichtung, mit Prüfungen in Berufskenntnissen und Handlungen. Der betriebliche Teil besteht aus einer praktischen Arbeit (30 % der QV-Gewichtung) in Form einer geleiteten Fallarbeit, ohne schriftliche Prüfung. Zusätzliche Kompetenznachweise werden in einem persönlichen E-Portfolio erfasst.

Was sind Wahlpflichtbereiche?

Die Lernenden wählen zu Beginn der Lehre einen von zwei Wahlpflichtbereichen, um ihre Talente individuell zu fördern. Wahlpflichtbereich A "Zweite Fremdsprache" fördert Sprachtalente durch fundierte mündliche und schriftliche Kompetenzen in einer zweiten Fremdsprache. Wahlpflichtbereich B "Individuelle Projektarbeit" fördert kaufmännische Talente durch interdisziplinäre Projekte und Projektmanagement-Fertigkeiten. Beide Bereiche vermitteln interkulturelle Kompetenzen und betonen mündliche Kommunikation und kulturelles Verständnis. 

Wie sieht die Promotionsordnung nach der Reform aus?

Für Lernende KLF im ersten Lehrjahr nach der Reform gibt es keine offizielle Promotionsordnung mehr. Allerdings findet im November eine Standortbestimmung statt, bei der die Klassenlehrpersonen allfällige Empfehlungen für Unterstützungsmassnahmen oder eine ausgedehnte Reflexion der eigenen Arbeitshaltung empfehlen. Wir nehmen danach Kontakt mit den Lehrbetrieben von denjenigen Lernenden auf, bei denen Massnahmen angezeigt sind, beispielsweise wenn ein Wechsel im Wahlpflichtbereich Französisch vorgesehen ist. 

EBA-Ausbildung

 Momentan bietet im Kanton SG nur das KBZ SG eine zweijährige EBA-Ausbildung an. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Leiterin dort: Kauffrau/Kaufmann EBA ab 2023 - KBZSG.