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Generelle Maskenpflicht...

... jetzt auch in den Berufsfachschulen

29-10-2020
Generelle Maskenpflicht
Der Bundesrat hat entschieden, und die Zahlen liessen ihm wohl keine andere Wahl. Ab sofort sind wir auch in den Berufsfachschulen immer mit Masken unterwegs. Neue Regeln gibt es auch für die Quarantäne.

Aufgrund der Vorschriften von Bund und Kanton gilt ab sofort eine generelle Maskenpflicht im BWZ und auf dem ganzen Schulareal. Natürlich darf man immer noch essen, trinken oder rauchen - doch dies geschieht in der Regel "unbewegt", im Sitzen oder Stehen. Und dann gilt es, den Mindestabstand von 1.5 m einzuhalten.

Natürlich: Maskenpflicht allein genügt nicht. Weiterhin gilt: Abstand halten, Hände waschen, lüften.

Ein klarer Entscheid des Kantons ist es, weiterhin auf Präsenzunterricht zu setzen.

Wohl auch aufgrund der Überlastung des Contact-Tracing werden die Quarantäne-Vorschriften gelockert. Ab 31.10.2020 gilt folgende Regelung:

  • Neu müssen enge Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen, die nicht im selben Haushalt leben, nicht mehr in Quarantäne. Sie werden von der erkrankten Person kontaktiert und müssen konsequent Maske tragen, Abstand halten und die Hygienemassnahmen umsetzen. Bei Krankheitssymptomen müssen sie zu Hause bleiben und sich testen lassen. Enge Kontaktpersonen, die im gleichen Haushalt leben, gehen weiterhin für 10 Tage in Quarantäne.
     
  • Da mit den neuen Weisungen die generelle Maskenpflicht auf dem gesamten Schulareal gilt, muss bei einem positiven Test einer Lehrperson oder einer Lernenden  oder eines Lernenden die Klasse oder Einzelpersonen in der Regel nicht in Quarantäne, auch nicht, wenn es sich um Sitznachbarn handelt.
     
  • Bei beispielsweise mehreren positiv getesteten Lernenden  oder Lehrpersonen in einer Klasse wird in Absprache mit dem Kantonsarztamt entschieden, ob eine Quarantäne von Seiten Schule bzw. Verlegung in den Fernunterricht sinnvoll ist.
     
  • Alle Lernenden sowie Lehrpersonen, die bereits in Quarantäne sind, bleiben noch bis zum Ablauf der Frist in Quarantäne.

 

Natürlich sind die Betriebe frei, diese Regeln enger zu fassen.