Klare Regeln - bundeseinheitlich mit Ausnahmen
St. Gallen verschärft die Massnahmen

Ab 19.00 h und an Sonntagen ist alles geschlossen - so lässt sich das Regime ab Samstag, 12.12.2020, zusammenfassen. Kantone, deren Reproduktionsfaktor unter 1.0 liegen, dürfen längere Öffnungszeiten erlauben. Das gilt vor allem für einige Westschweizer Kantone, die schon früher rigider reagiert hatten.
Umgekehrt dürfen die Kantone auch härtere Massnahmen ergreifen. So hat der Kanton SG schon am 9.12.2020 festgelegt, dass sich im öffentlichen Raum max. 10 Personen versammeln dürfen - der Bund erlaubt hier 15. Um die Möglichkeit einer Ansteckung zu minimieren, hat die Regierung auch , die Quarantäneregeln wieder zu verschärfen. Neu müssen alle engen Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen in Quarantäne. Wer mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt wohnt, wird vom Team des Contact Tracings informiert und muss zehn Tage in angeordnete Quarantäne. Enge Kontaktpersonen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, müssen von der positiv getesteten Person selber informiert werden. Diese Personen müssen sich zehn Tage in Selbstquarantäne begeben. Bei Selbstquarantäne ohne Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, besteht über eine Selbstdeklaration Anspruch auf EO.